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Angaben zur Person |
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Herr Muster Mustermann |
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Geburtsdatum |
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15.06.1970 |
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Straße |
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Musterstraße 5 |
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Beruf |
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Schlosser |
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PLZ/Ort |
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55668 Musterstadt |
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Beruf |
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Schlosser |
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Berufsgruppe |
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sonstiges |
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enthaltene beitragsfreie Leistungen: |
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Bergungskosten: |
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25.000,00 € |
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Kurbeihilfe: |
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5.000,00 € |
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Kosmetische Operation: |
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10.000,00 € |
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Rückholkosten: |
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3.000,00 € |
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Sofortleistung: |
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10.000,00 € |
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Umschulungsmaßnahmen: |
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8.000,00 € |
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Behinderungsbedingte Kosten: |
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10.000,00 € |
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Roomin-In-Leistung (Kinder): |
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30,00 €/Tag |
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Unfall |
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Die Unfallversicherung leistet natürlich auch nur dann wenn ein Unfall zu Grunde liegt. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn durch ein plötzliches, von aussen auf den Körper wirkendes Ereignis/Sache unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung herbeiführt. (Keine Leistung bei Krankheiten.) |
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Leistung |
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Die Leistung einer Unfallversicherung erfolgt ausschließlich aufgrund eines Unfallereignisses, es besteht kein Anspruch bei Krankheit. |
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Die Todesfallleistung, wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an den Folgen des Unfalles stirbt. Diese Leistung wird meistens vertraglich Fest vereinbart. Es empfielt sich diese Leistung mit einem Betrag zwischen 2.500,00 EUR und 10.000,00 EUR in einer Unfallpolice zu berücksichtigen, solange noch keine Lebensversicherung besteht. |
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Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung gezahlt, wenn diese Leistung optional vereinbart wurde. |
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Höhe der Absicherung |
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Die Höhe des Absicherungsbedarfs kann leider nicht generell festgelegt werden, da dieser zum Teil von den Vermögensverhältnissen und von anderen Versicherungsvertragen, wie zum Beipiel der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung bezüglich der Todesfallsumme abhängen. Das wichtigste bei der Wahl einer Unfallversicherung sollte die gute Absicherung bei einem hohen Invaliditätsgrade, Gliedertaxe und die gute Progressionsstufung nach dem Invaliditätsgrad sein, verbunden mit einem angemessenem Preisleitungsverhältnisses. |
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Regelwerte |
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Grundversicherungssumme zwischen 50.000,00 EUR - 100.000,00 EUR Progrssion zwischen 225% - 500 % (Hauptanteil 350%) Todesfallsumme, wenn keine Lebensversicherung besteht, zwischen 2.500,00 EUR - 10.000,00 EUR (Hauptanteil 5.000,00 EUR). Falls eine höhere Todesabsicherung gewünscht ist, empfiehlt es sich eine Risikolebensversicherung abzuschließen. |
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Dabei sollte angemerkt werden, dass für jüngere Leute ohne bislang anderweitige Vorsorge es empfehlenswert ist, ca. das sieben- bis achtfache Ihres Bruttoeinkommen bei Vollinvalidität abzusichern, hierbei kann auch eine höhere Progression (350%) empfehlenswert sein, da nur die Vollinvalidität einer wirklich hohen Absicherung bedarf. |
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Steuerlicher Aspekt |
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Doch zum Trost sollte erwähnt werden, dass eine private Unfallversicherung steuerlich ansetzbar ist. Sie können, wenn die Unfallversicherung Unfälle im private als auch im berufliche Bereich abdeckt, 50% des Beitrages als Werbungskosten und die restlichen 50% ganz normal bei den Sonderausgaben ansetzen. |
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Falls das Finanzamt die 50% Regelung (50% Werbungskosten & 50% Sonderausgaben) nicht anerkennt, so wird jedoch dann der Jahresbeitrag zu 100% in den Sonderausgaben angerechnet. | |