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 Unfallversicherungen
 

Unterscheidung von Unfallversicherungen
Es wird zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und privater Unfallversicherung unterschieden.
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist hier nur am Rande zu erwähnen. Diese gesetzliche Unfallversicherung des "Staates" gilt nicht nur für Arbeitnehmer, welche durch Ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert sind, sondern auch Kleinkinder, Kinder, Jugendliche sind automatisch versichert. Die Versicherung ist für den Versicherten kostenlos, die Kosten werden durch die Gemeinde bzw. dem Arbeitgeber getragen.
Ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung wäre ein Wege Unfall. (Ein Arbeitnehmer erleidet einen Unfall auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit oder ein Schüler auf dem Wege von der Schule nach Hause.)
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich während der Arbeitszeit, des Aufenthaltes in der Kindergrippe, im Kindergarten, in der Schule oder in der Universität sowie auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause. Auch Ausflüge und externe Betriebsveranstaltungen sind abgesichert.
Grund
Wichtig: Personen, welche nicht erwerbstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden, geniesen keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Hausfrauen, Rentner). Des weiteren verliert die gesetzliche Unfallversicherung Ihren Schutz mit dem Beginn der Freizeit.
Deshalb sollte Sie eine private Unfallversicherung besitzen. Man sollte auch bedenken, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren.
Steuerlicher Aspekt
Doch zum Trost sollte erwähnt werden, dass eine private Unfallversicherung steuerlich ansetzbar ist. Sie können, wenn die Unfallversicherung Unfälle im private als auch im berufliche Bereich abdeckt, 50% des Beitrages als Werbungskosten und die restlichen 50% ganz normal bei den Sonderausgaben ansetzen.
Falls das Finanzamt die 50% Regelung (50% Werbungskosten & 50% Sonderausgaben) nicht anerkennt, so wird jedoch dann der Jahresbeitrag zu 100% in den Sonderausgaben angerechnet.
Unfall
Die Unfallversicherung leistet natürlich auch nur dann wenn ein Unfall zu Grunde liegt. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn durch ein plötzliches, von aussen auf den Körper wirkendes Ereignis/Sache unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung herbeiführt. (Keine Leistung bei Krankheiten.)
Leistung
Die Leistung einer Unfallversicherung erfolgt ausschließlich aufgrund eines Unfallereignisses, es besteht kein Anspruch bei Krankheit.
Die Todesfallleistung, wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an den Folgen des Unfalles stirbt. Diese Leistung wird meistens vertraglich Fest vereinbart. Es empfielt sich diese Leistung mit einem Betrag zwischen 2.500,00 EUR und 10.000,00 EUR in einer Unfallpolice zu berücksichtigen, solange noch keine Lebensversicherung besteht.
Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung gezahlt, wenn diese Leistung optional vereinbart wurde.
Die Invaliditätsleistung ist der wichtigste Bestandteil der Unfallversicherung. Hier Erfolgt eine einmalige Kapitalleistung, wenn als Folge eines Unfalles die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird = Invalidität. Bei einer 100%igen bzw. vollständigen Invalidität erhalten Sie die volle vertragliche Versicherungssumme inklusive Progressionsvereinbarung (z.B. 100.000,00 EUR Versicherungssumme mit 500% Progression, bedeutet bei 100%iger Invalidität Einmalzahlung in Höhe von 500.000,00 EUR) Hierbei ist es wichtig, wie sich die Progression bei abnehmender Invalidität verhält und in Höhe der Gliedertaxe (= prozentuale Wertigkeit des Körperteils z.B. Auge, Arm, Daum, Fuß). Unfallrente bedeutet eine monatliche fortlaufende lebenslange Zahlung, ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50%).

 
Höhe der Absicherung
Die Höhe des Absicherungsbedarfs kann leider nicht generell festgelegt werden, da dieser zum Teil von den Vermögensverhältnissen und von anderen Versicherungsvertragen, wie zum Beipiel der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung bezüglich der Todesfallsumme abhängen. Das wichtigste bei der Wahl einer Unfallversicherung sollte die gute Absicherung bei einem hohen Invaliditätsgrade, Gliedertaxe und die gute Progressionsstufung nach dem Invaliditätsgrad sein, verbunden mit einem angemessenem Preisleitungsverhältnisses.
Regelwerte
Grundversicherungssumme zwischen 50.000,00 EUR - 100.000,00 EUR Progrssion zwischen 225% - 500 % (Hauptanteil 350%) Todesfallsumme, wenn keine Lebensversicherung besteht, zwischen 2.500,00 EUR - 10.000,00 EUR (Hauptanteil 5.000,00 EUR). Falls eine höhere Todesabsicherung gewünscht ist, empfiehlt es sich eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
Dabei sollte angemerkt werden, dass für jüngere Leute ohne bislang anderweitige Vorsorge es empfehlenswert ist, ca. das sieben- bis achtfache Ihres Bruttoeinkommen bei Vollinvalidität abzusichern, hierbei kann auch eine höhere Progression (350%) empfehlenswert sein, da nur die Vollinvalidität einer wirklich hohen Absicherung bedarf.
Geltungsbereich
Die private Unfallversicherung gewährt der versicherten Person einen weltweiten Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz beim Sport
Normale sportliche Betätigung sind in der privaten Unfallversicherung im vollen Umfang mit abgesichert. Ausnahmen gelten bei extrem Sportarten und das Führen von Luftsportgeräte und Luftfahrzeugen, soweit dies nach deutschem Recht einer Erlaubnis bedarf.
Benötige ich eine private Unfallversicherung, wenn ich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe?
Ja, denn nicht jeder Unfall muss unbedingt zu einer Berufsunfähigkeit führen. Des weiteren kann die Unfallversicherung Einkommenseinbußen oder sonstige Unkosten wie zum Beipiel Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld bzw. notwendige Anpassungen an das persönliche Umfeld ausgleichen.
Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?
Ca. 2/3 aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit bzw. zu Hause, somit unterliegen diese Unfälle nicht mehr dem gesetzlichen Versicherungsschutz. Von daher ist ein privater Unfallschutz für jeden wichtig, besonders für Kinder, Schüler, Studenten und Hausfrauen.
Ausnahmen, wann eine Unfallversicherung nicht leistet
zum Beipiel:
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, ggf. auch Alkohol, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.
  • Unfälle in Zusammenhang einer Straftat
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse verursacht sind. Auch bei inneren Unruhen, wenn sich der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter befand.
  • Unfälle, die dem Versicherten bei Teilnahme (als Fahrer, Beifahrer oder Insasse) eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen, einschließlich Übungsfahrten, bei denen es auf Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Unfälle in Bezug mit Kernenergie