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Impressum und Haftungsausschluss Impressum und Haftungs- ausschluss
 Hundehalterhaftpflicht
 
 
Gesetzliche Grundlage für die Hundehalterhaftpflicht
ist das Bürgerliche Gesetzbuch
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
 
Versicherungsschutz
In der Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz, als Halter von im Versicherungsausweis bezeichneten Hunden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, solange er nicht gewerblich tätig ist.
 
Ausschlüsse in der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Zu meist werden in der Hundehalterhaftpflicht Kampfhunde und Hunde, die aus Kreuzungen/Mischungen mit diesen hervorgehen.

Unter Kampfhunde fallen meist folgende Rassen:
Akbas, Alano, Alaunt, American-Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Argentinische Dogge, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Ca de Bestiar, Ca de Bou, Cane Corso, Cane de Presa, Chinesischer Kampfhund, Carpatin, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Fila de Sao Miguel, Fila de Terceira, Kangal, Karakatschan, Karsthund, Kaukasischer Owtscharka, Komondor, Kraski Ovcar, Kuba Dogge, Kuvasz, Liptak (Goralenhund) Mastin (o), Mastin (o) Canario, Mastin de los Pirineos, Mastin (o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastiff, Mittelelasiatischer Owtscharka, Mioritic, Owtscharka, Perro de Presa, Pit(t)-Bull, Pits, Pittbull-Terrier, Podhalanski, Polski Owczarek, Presa Canario, Presa Mallorquin, Raffeiro de Alentejo, Rodesian Ridgeback, Römischer Kampfhund, Sarplaninc, Slovensky Cuvac, Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier, Südrussischer Owtscharka, Tibetanischer Mastiff, Tornjak, Tosa und Tosa-Inu

Des weiteren entfällt der Versicherungsschutz für Schäden, durch Hunde, bei denen eine angeordnete Anlein- oder Maulkorbpflicht nicht eingehalten wurde.
 

 
 
persönliches Angebot & Antrag

Über den folgenden Link erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Hundhalterhaftpflicht über unseren Onlinerechner einem Versicherungsvergleich zu unterziehen. Des weiteren können Sie gleich Ihren Versicherungswunsch online beantragen und abschließen.
Für Kampfhunde benutzen Sie bitte unser separates Kampfhundedeckungskonzept. Als Kampfhunde gelten bei diesen Versicherungsgesellschaften: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dogge, englische Dogge, Bulldogge, Bordeaux-Dogge, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Mastiff, Bullmastiff, argent. Mastiff, Mastino, Napoletano, Mastino Espanol, Molosser, Pitbullterrier, Tosa Inu, Bandog, Rodesian Ridgeback, Rottweiler, Owtscharka.
Bei diesem Konzept für Kampfhunde gilt ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 80,00 EUR pro Schadensfall.
 

Unsere besten Versicherungsangebote

Deckungskonzept I (keine Kampfhunde)
- 5 Mio. EUR Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden
- 300.000 EUR für Mietsachschäden und
- 50.000 EUR für Vermögensschäden
Jahresbeitrag: 54,29 EUR
(inklusive Versicherungssteuer)

Deckungskonzept II (für Kampfhunde)
- 3 Mio. EUR Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden
- Selbstbeteiligung pro
Schadensfall in Höhe von 80,00 EUR
Jahresbeitrag: 68,41 EUR
(inklusive Versicherungssteuer)