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Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz- Haftpflicht deckt alle Kosten ab, die ein Unfallgegner gegen Sie geltend machen kann.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die finanzielle Belastung durch Steinschlag, Einbruch und Diebstahl,während man bei der Vollkaskoversicherung die größtmögliche Absicherung gegenüber eigenen und fremden Unfallkosten hat.
Bei häufigen Auslands- oder Langstreckenfahrten empfiehlt es sich einen Schutzbrief abzuschließen.