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Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz- Haftpflicht deckt alle Kosten ab, die ein Unfallgegner gegen Sie geltend machen kann. |
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Die Teilkaskoversicherung übernimmt die finanzielle Belastung durch Steinschlag, Einbruch und Diebstahl,während man bei der Vollkaskoversicherung die größtmögliche Absicherung gegenüber eigenen und fremden Unfallkosten hat. |
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Bei häufigen Auslands- oder Langstreckenfahrten empfiehlt es sich einen Schutzbrief abzuschließen. | |