Angebotsformular für eine KFZ-Versicherung
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Versicherungs-
beginn
Wohngebäude Haftpflicht
Autoschutzbrief
Nutzer unter 23 Jahre
Kundenrabatt
Zweitwagen DeLuxe
Fahrzeughalter
Auslandsschutz
Insassenunfall
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Hersteller
Typschlüssel
Zulassungsbezirk
Saisonkennzeichen
Deckung Haftpflicht
Angaben zur Versicherung
Kasko-Versicherung
Schadensfreiheitsklasse
Haftpflicht
Vollkasko
Erstzulassung
Zulassung auf Versicherungsnehmer
Aktueller Fahrzeugwert
jährliche Fahrleistung
Abstellplatz
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Vielen Dank für Ihr Interesse bis Bald Ihr einfacher-versichern.de Team
Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt die Forderungen, welche aus einen von Ihnen verursachten bzw. verschuldeten Schaden mit Ihrem Fahrzeug, gegenüber einem Dritten bis max. der vertraglichen Versicherungssumme, resultieren.
Zu dieser Kfz-Haftpflicht sind Sie als Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag richtet sich zum Großteil nach Ihren Schadenfreiheitsjahren auch SF-Klasse in der Versicherungssprache genannt.
Des weiteren spielt der Zulassungsort für den Beitrag eine Rolle.
Kfz-Kaskoversicherung
Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Diese übernimmt die Kosten für Schäden an Ihrem Fahrzeug.
Dabei wird unterschieden in Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung
Diese Teilkaskoversicherung übernimmt folgende Schäden:
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz und Brand
  • Diebstahl (auch Diebstahl aus dem Fahrzeug heraus)
  • Unfallschäden mit Wild
  • Glasschäden (Steinschlag), Kurzschluss
Der Beitrag wird immer in 100% gerechnet, dies bedeutet, dass die Schadenfreiheitsjahre keine Rolle spielen, sondern nur die Typenklasse Ihres Autos und der Wohn- bzw. Zulassungsort.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und ergänzt diese um die eigen bzw. selbst verursachten Schäden. Dazu gehören die Kosten, welche aus einem von Ihnen verursachten Unfall an Ihrem Fahrzeug entstanden sind und die Schäden, welche durch mutwillige Zerstörung (Vandalismus) herbeigerufen wurden.
Bei einem Abschluß einer solchen Versicherung können Sie eine Selbstbeteiligung (SB) zur Beitragssenkung vereinbaren, dabei besteht sogar die Möglichkeit die Teilkaskoversicherung mit einer anderen SB als die Vollkaskoversicherung zu vereinbaren.
Der Preis mindert sich bei der Vollkaskoversicherung durch erreichen höherer Schadenfreiheitsjahre.