Angebotsformular für eine Private Haftpflichtversicherung
Angaben zu Ihrer Person:
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Geburts-
datum:
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PLZ/Ort:
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Angaben zur Versicherung
Privathaftpflicht:
Art der Versicherung:
mitzuversichernde Person (nur bei Familienhaftpflicht):
Versicherungs-
beginn:
Deckungssumme:
Mindestschadens-
höhe:
Selbstbeteiligung:
Zahlungsweise:
nicht delikt-
fähige Personen:
nähere Informationen zu nicht deliktfähigen Personen siehe § 828
Geburtsdaten der nicht deliktfähigen Personen
1. Person:
2. Person:
3. Person:
Weitere Fragen und Wünsche:
Es wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert!
Mitversicherte(r) Lebensgefährte(in) / eheähnliche Gemeinschaft
Der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner kann bei einer Famielienhaftpflicht mitversichert werden. Allerdings muss der Partner in den Vertrag mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum aufgenommen werden.
Hinweise zum Formular
Die mit * gekennzeichneten Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Sollten Fehler im Formular auftreten, so werden diese durch gekennzeichnet, führen Sie die Maus über dieses Feld, um eine genauer Information über den Fehler zu erhalten.
Um ein Angebot von uns zu erhalten, müssen Sie die AGBs akzeptieren.
Nach erfolgreichem ausfüllen des Formulares bekommen Sie von uns eine Bestätigungsemail an die von Ihnen angegebene Adresse. Diese müssen Sie, um eine reibungslose Angebotsermittlung zu gewährleisten, unverändert an uns weiterleiten.
Vielen Dank für Ihr Interesse bis Bald Ihr einfacher-versichern.de Team
Unsere generellen Empfehlungen für die Private Haftpflichtversicherung
Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Mio. € betragen und eine Ausfall-/Forderungsausfalldeckung beinhalten. Des weiteren sollte der Haftpflichtvertrag ohne generelle Selbstbeteiligung gewählt werden.
Die Privathaftpflicht erbringt für Sie folgende Leistungen:
  • alle Schadensansprüche, welche gegen Sie erhoben werden, werden geprüft,
  • Schadensansprüche werden bei berechtigten Ansprüchen reguliert, jeder unberechtigte Anspruch gegen Sie wird begewehrt
§ 828 nichtdeliktfähige Personen:
  1. Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
  2. Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
  3. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Geltungsbereich
Die private Haftpflichtversicherung gilt generell weltweit, allerdings gilt der weltweite Versicherungsschutz nur für den vorübergehend Auslandsaufhalt.
Wartezeiten
Bei der Privathaftpflicht bestehen keine Wartezeiten, der Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn.
Schadensarten
  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Mietsachschäden
Folgende Leistungen werden von der Privathaftpflicht nicht übernommen:
  • Bußgelder / Geldstrafen
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft bzw. der im gleichen Vertrag mitversicherten Person
  • Schäden, die aus nicht beseitigten gefährlichen Faktoren entstehen
  • Sachschäden, welche durch allmähliche Einwirkungen entstehen
  • Schadenersatzansprüche (Beleidigung / Verleumdung)